ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN


Bei den Fahrermachern gelten folgende AGB. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten für alle Geschlecht.

 

CZV Grundausbildung

CZV Weiterbildungen für Fähigkeitsausweis

 

Bei Abmeldung und Stornierung unter 10 Tagen ist 50 % des Kursgeld geschuldet, unter 7 Tagen sowie bei Nichterscheinen ist das gesamte Kursgeld geschuldet. Massgebend dabei ist der Eingang der Abmeldung in schriftlicher oder digitaler Form (Datum und Zeit).

a.dockl@bluewin.ch

Durch Abmeldungen oder anderen Gründen von Teilnehmermangel behalten wir uns das Recht vor, den Kurs zu verschieben.

 

 

VKU

Töff und Rollergrundkurs

 

Bei Abmeldungen und Stornierungen unter 72 Stunden sowie bei Nichterscheinen ist das gesamte Kursgeld geschuldet. Massgebend dabei ist der Eingang der Abmeldung in schriftlicher oder digitaler Form (Datum und Zeit).

a.dock@bluewin.ch

Durch Abmeldungen oder anderen Gründen von Teilnehmermangel behalten wir uns das Recht vor, den Kurs zu verschieben.

Ebenso können einzelne Kursblöcke nicht storniert werden.

Können einzelne Kursteile nicht besucht werden, habt Ihr Anspruch, beim nächsten Kurs den fehlenden Kursblock nachzuholen.

Eine Rückzahlung (Teilzahlung) ist ausgeschlossen.

 

Beim VKU muss zwingend der 1. Kursteil besucht werden. Kursteile 2, 3 und 4 könnten individuell besucht werden.

 

Beim Töff und Rollerkurs müssen die Kursteile der Reihe nach absolviert werden.

 

Gutscheine:

 

Gutscheine sind grundsätzlich nur für die namentlich aufgeführte Person gültig.

Gutscheine werden der Rechnung gutgeschrieben, wenn eine vollumfängliche Ausbildung der entsprechenden Kategorie bei den Fahrermachern abgeschlossen wurde.

Eine Barauszahlung des Gutscheinwertes ist ausgeschlossen.

 

Fahrlektion:

 

-     Der gültige Lernfahrausweis ist bei jeder Fahrlektion mitzubringen.

-     Nach Möglichkeit starten und enden die Fahrlektionen am Wunschort der Fahrschüler.

 

Krankheit / Verhinderung / Nichterscheinen:

 

-     Abgemachte Fahrlektionen sind grundsätzlich einzuhalten.

-     Bei Krankheit mit kurzfristiger Absage kann ein Arztzeugnis verlangt werden.

-     Terminabsagen müssen 48 Stunden vor Lektionsbeginn nachweislich (z.b. WhatsApp, sms, Mail) abgemeldet werden. Ansonsten behalten wir uns das Recht vor, die Lektion zu verrechnen. Dies gilt auch bei Nichterscheinung.

 

Kosten - Fahrausbildung / Administration:

 

-     Die Fahrstunden sind nach Absprache als Akontozahlungen zu bezahlen.

-     Die einmalige Administrationspauschale beträgt 120.-- CHF

-     Am Tag der Führerprüfung sind alle geschuldeten Beträge zu begleichen.

 

Anmeldung zur Führerprüfung:

 

-     Grundsätzlich entscheidet der Fahrlehrer über den Termin der praktischen Führerprüfung.

-     Für die ersten beiden Führerprüfungen kann sich der Fahrschüler auch selber anmelden, sollte er mit dem Fahrlehrer nicht gleicher Meinung sein, was den Zeitpunkt der Prüfung betrifft. Laut Gesetz wird erst für die dritte und vierte praktische Führerprüfung die Zustimmung eines Fahrlehrers benötigt, der mit der Unterschrift den Abschluss der Fahrausbildung bescheinigt.

 

Mahngebühren:

 

Bei Zahlungserinnerung werden 40.- CHF zusätzlich berechnet.